Die Therapien unser Verein sind Förderungsfähig nach §45 a SGB XI über die Pflegekasse.
Die Beiträge können erstattet werden aus der Pflegetopf „Entlastungsbeitrag“.
Dieser Topf beinhaltet ein Jahresbetrag in Höhe von 1.500 €.
Die Höhe der Förderung ist abhängig in wie weit Sie dieser Topf für andere Angebote nützen.
Was brauchen Sie dazu:
- Eine Rechnung vom Verein, dieser stellen wir am Anfang des Folgemonats aus.
- Bei der ersten Abgabe an der Krankenkasse soll eine Kopie des Bescheids beigelegt werden.
- Die Anträge sollen Sie bei Ihre Pflegekasse (Krankenkasse) einreichen
Wenn Sie Fragen haben können Sie sich gerne bei mir melden
Eduard Dits Tel.: 0173 / 780 3721