🧾 Fördermöglichkeiten für unsere Therapien
Tiergestützte Therapie kann unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützt werden. Als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (UstA-VO Baden-Württemberg) können unsere Leistungen über die Pflegekasse teilweise oder vollständig erstattet werden.
✅ Wer kann eine Förderung erhalten?
Die Kosten für Einzeltherapien mit Pferd oder Hund können anteilig übernommen werden, wenn:
- ein Pflegegrad (1–5) vorliegt, und
- der Patient/die Patientin zuhause gepflegt wird, und
- die Therapie ein anerkanntes niedrigschwelliges Betreuungs- oder Entlastungsangebot darstellt (nach § 45a SGB XI).
💡 Wie hoch ist die Förderung?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf:
- 125 € monatlich (1.500 € jährlich) aus dem Entlastungsbetrag
- Dieser Betrag kann für unsere therapeutischen Angebote verwendet werden
Die tatsächliche Höhe der Erstattung hängt von der Pflegekasse und der Nutzung anderer Leistungen ab.
📝 So stellen Sie einen Antrag (Anleitung)
1. Pflegegrad feststellen (falls noch nicht vorhanden)
- Antrag bei der Pflegekasse stellen
- Besuch durch den MDK (Medizinischer Dienst)
2. Beratung mit uns führen
- Wir klären, welche Therapieform geeignet ist
- Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung und Leistungsübersicht von uns
3. Antrag bei der Pflegekasse stellen
- Reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein:
- Teilnahmebestätigung von Pferdesterne e. V.
- ggf. ärztliche Empfehlung (nicht immer notwendig)
- Verweis auf unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI
4. Kostenübernahme prüfen lassen
- Die Pflegekasse informiert Sie über die Förderhöhe
- In der Regel erfolgt die Abrechnung über Kostenerstattung:
- Sie bezahlen die Therapie
- Reichen die Rechnung bei der Kasse ein
- Die Kasse erstattet den bewilligten Anteil
📍 Wir helfen Ihnen persönlich weiter!
Unser Ansprechpartner für Förderanfragen:
Eduard Dits
📞 0173 / 780 3721
📧 Hier geht es zu unserem Kontaktformular
📝 Förderanfrage jetzt 👉online ausfüllen
Gerne unterstützen wir Sie beim Antrag – sprechen Sie uns an!