🧾 Fördermöglichkeiten für unsere Therapien

Tiergestützte Therapie kann unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützt werden. Als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (UstA-VO Baden-Württemberg) können unsere Leistungen über die Pflegekasse teilweise oder vollständig erstattet werden.


✅ Wer kann eine Förderung erhalten?

Die Kosten für Einzeltherapien mit Pferd oder Hund können anteilig übernommen werden, wenn:

  • ein Pflegegrad (1–5) vorliegt, und
  • der Patient/die Patientin zuhause gepflegt wird, und
  • die Therapie ein anerkanntes niedrigschwelliges Betreuungs- oder Entlastungsangebot darstellt (nach § 45a SGB XI).

💡 Wie hoch ist die Förderung?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf:

  • 125 € monatlich (1.500 € jährlich) aus dem Entlastungsbetrag
  • Dieser Betrag kann für unsere therapeutischen Angebote verwendet werden

Die tatsächliche Höhe der Erstattung hängt von der Pflegekasse und der Nutzung anderer Leistungen ab.


📝 So stellen Sie einen Antrag (Anleitung)

1. Pflegegrad feststellen (falls noch nicht vorhanden)

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen
  • Besuch durch den MDK (Medizinischer Dienst)

2. Beratung mit uns führen

  • Wir klären, welche Therapieform geeignet ist
  • Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung und Leistungsübersicht von uns

3. Antrag bei der Pflegekasse stellen

  • Reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein:
    • Teilnahmebestätigung von Pferdesterne e. V.
    • ggf. ärztliche Empfehlung (nicht immer notwendig)
    • Verweis auf unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI

4. Kostenübernahme prüfen lassen

  • Die Pflegekasse informiert Sie über die Förderhöhe
  • In der Regel erfolgt die Abrechnung über Kostenerstattung:
    • Sie bezahlen die Therapie
    • Reichen die Rechnung bei der Kasse ein
    • Die Kasse erstattet den bewilligten Anteil

📍 Wir helfen Ihnen persönlich weiter!

Unser Ansprechpartner für Förderanfragen:
Eduard Dits
📞 0173 / 780 3721
📧 Hier geht es zu unserem Kontaktformular

📝 Förderanfrage jetzt 👉online ausfüllen

Gerne unterstützen wir Sie beim Antrag – sprechen Sie uns an!