Die Therapien unser Verein sind Förderungsfähig nach §45 a SGB XI über die Pflegekasse.

Die Beiträge können erstattet werden aus der Pflegetopf „Entlastungsbeitrag“.

Dieser Topf beinhaltet ein Jahresbetrag in Höhe von 1.500 €.

Die Höhe der Förderung ist abhängig in wie weit Sie dieser Topf für andere Angebote nützen.

Was brauchen Sie dazu:

  1. Eine Rechnung vom Verein, dieser stellen wir am Anfang des Folgemonats aus.
  • Bei der ersten Abgabe an der Krankenkasse soll eine Kopie des Bescheids beigelegt werden.
  • Die Anträge sollen Sie bei Ihre Pflegekasse (Krankenkasse) einreichen

Wenn Sie Fragen haben können Sie sich gerne bei mir melden

Eduard Dits Tel.: 0173 / 780 3721